Seit rund zehn Jahren wollen Bund und Kantone mittels zahlreiche Massnahmen den Pflegeberuf stärken.
Mit dem von Bund und Kantonen mitgetragenen «Masterplan Bildung Pflegeberufe» wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Diese haben dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Abschlüsse deutlich gestiegen ist, und zwar in der beruflichen Grundbildung, auf Diplomstufe und auch bei Nachdiplomstudiengängen.
Der Bund hat zudem im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) verschiedene Massnahmen ergriffen:
- Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Langzeitpflege mit Imagekampagnen wie «Karriere machen als Mensch» und finanzieller Unterstützung von kantonalen Wiedereinstiegsprogrammen;
- Programme für die bessere Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie dem «Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017 bis 2020»;
- Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
- Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017 bis 2020.
Die Massnahmen im Ausbildungsbereich haben zwischen 2012 und 2019 bereits zu einer deutlichen Zunahme (ca. 29 000 Personen) beim Pflege- und Betreuungspersonal geführt.
Im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative ist eine Bildungsoffensive vorgesehen. Damit sollen die Bemühungen zur Ausbildung von qualifiziertem Pflegepersonal fortgesetzt und intensiviert werden.
Die auf die Berufsausübung ausgerichteten Massnahmen sollten den Pflegefachpersonen ermöglichen, selbstständiger zu arbeiten. Nach einer anfänglichen ärztlichen Verordnung können sie den Pflegebedarf selbst beurteilen und bestimmte Leistungen wie die Grundversorgung oder bestimmte Konsultationen ohne zusätzliche ärztliche Genehmigung erbringen (Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung, seit 2020 in Kraft).
Zur Verlängerung der Berufsverweildauer in der Pflege werden in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, den Bildungseinrichtungen und den Akteuren der öffentlichen Verwaltung mehrere Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der zweiteiligen Pflegeinitiative (Art. 117b BV) getroffen. In einer ersten Etappe soll die rasche Umsetzung der Ausbildungsoffensive dem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal entgegenwirken und die Folgen der verkürzten Berufsverweildauer abfedern. Die zweite Umsetzungsetappe konzentriert sich vorwiegend auf anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen.