Dieser Anteil ist bedeutend: Gemäss Schweizerischem Gesundheitsobservatorium Obsan (Obsan 1/2021) steigen über 40 Prozent der diplomierten Pflegefachfrauen und -männern und der Pflegepersonen der Sekundarstufe II während ihres Berufslebens wieder aus dem Beruf aus.
Unter «Berufsaustritte» fallen Personen mit Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, die temporär oder definitiv nicht mehr erwerbstätig sind (Austritt Erwerbstätigkeit), nicht mehr auf dem Beruf arbeiten (Berufswechsel) oder den Beruf nicht mehr im Gesundheitssektor ausüben (Branchenwechsel).
Zur Verlängerung der Berufsverweildauer in der Pflege werden in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, den Bildungseinrichtungen und den Akteuren der öffentlichen Verwaltung mehrere Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der zweiteiligen Pflegeinitiative (Art. 117b BV) getroffen. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, bessere Zusammensetzungen von Pflegeteams im Spital, in den Heimen und in der Spitex, oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Dank den verbesserten Arbeitsbedingungen soll die hohe Berufsaustrittsquote gesenkt werden. Damit soll auch erreicht werden, dass die neu ausgebildeten Fachkräfte im Beruf bleiben und die eingesetzten Mittel der Ausbildungsoffensive eine langfristige Wirkung erzielen.