Seit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 1. Januar 2018 müssen Zuweiserinnen und Zuweiser der durchführenden Ärztin oder dem durchführenden Arzt die vollständigen Informationen zur klinischen Indikation (ärztliche Untersuchung, aus der sich die Meinung ergibt, dass ionisierende Strahlung zur Anwendung kommen könnte) zur Verfügung stellen. Mit der Einführung dieser Rechtfertigungsebene nehmen die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte – obwohl sie selber keine Untersuchungen bzw. Therapien mit ionisierender Strahlung durchführen – eine wichtige Rolle im Strahlenschutz ein. In diesem Sinn legt die Ausbildungsverordnung auch für sie eine Fortbildungspflicht fest. Allgemein ist die Fortbildung der Zuweiserinnen und Zuweiser als Verpflichtung (Selbstverantwortung) des Arztes zu verstehen, sich über die «good medical practice» im Zusammenhang mit der Verschreibung radiologischer Untersuchungen (insbesondere hinsichtlich des Nutzen-Risiko-Verhältnisses) zu informieren. Die Fortbildung konzentriert sich auf eine Sensibilisierung für die Risiken bei der Nutzung ionisierender Strahlung für Patient/innen. Zudem soll es darin um die Richtlinien für einen richtigen Gebrauch von Technologien und diagnostischen Verfahren in der Radiologie und um alternative Verfahren gehen.
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Eine weitere Möglichkeit einer Zuweiser-Fortbildung ist eine Auseinandersetzung mit der Aufklärungskampagne «Awareness campain: Getting the right image for my patient» organisiert durch das Heads of Radiation Protection Authorities Network. Weitere Informationen dazu sind auf folgender Seite zusammengestellt: