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Verliere ich mein Strahlenschutzzertifikat oder Diplom, wenn ich keine Fortbildung absolviere?

Answer

Wenn die Fortbildungspflicht nicht rechtzeitig oder unvollständig erbracht worden ist, muss die Strahlenschutz-Grundausbildung nicht wiederholt werden. Die Grundausbildung im Strahlenschutz bleibt weiterhin gültig. Die erlaubten Tätigkeiten dürfen jedoch erst dann wieder ausgeübt werden, wenn der entsprechende Fortbildungsumfang nachgewiesen werden kann.

Weiterführende Fragen

Bis wann muss die erste Fortbildung spätestens absolviert werden?
Wer ist fortbildungspflichtig?
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