Je nach Tätigkeit benötigen Fachpersonen im OP-Bereich keine Grundausbildung im Strahlenschutz. Diese Personen (beruflich strahlenexponierte Personen) müssen jedoch über die möglichen Gefahren sensibilisiert werden und müssen die für ihre Tätigkeit geltenden Strahlenschutzvorschriften kennen und einhalten können. Deshalb muss jede beruflich strahlenexponierte Person, die während ihrer beruflichen Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, zu Beginn ihrer Tätigkeit betreffend Risiken und Schutzmassnahmen eine Instruktion erhalten. Danach muss in regelmässigen Abständen (mindestens alle fünf Jahre) im Rahmen einer Fortbildung, das Wissen erhalten und aktualisiert werden. Diese Instruktion / Fortbildung kann intern sowie an Fortbildungsinstitutionen stattfinden (siehe Link unten).
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