Answer
Alle Personen mit einer Instruktion bzw. einer erforderlichen Strahlenschutzausbildung, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, haben das Recht und die Pflicht, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortzubilden. Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn eine entsprechende Aus- und Fortbildung nachgewiesen werden kann.