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Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod nicht spenden möchte?

Antwort

Wer unter der Widerspruchsregelung nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies explizit festhalten. Der Bund wird dafür ein neues Register schaffen, in dem man seinen Willen eintragen kann.

Weiterführende Fragen

Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod spenden möchte?
Bleibt meine Spendekarte auch unter der Widerspruchsregelung gültig?
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