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Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod spenden möchte?

Antwort

Grundsätzlich muss man nichts tun. Ohne Widerspruch können die Ärztinnen und Ärzte unter der Widerspruchsregelung davon ausgehen, dass eine Person  nach dem Tod Organe und Gewebe spenden wollte. Allerdings lohnt es sich, auch ein Ja zur Spende festzuhalten, etwa im Register, und seine Absicht den Angehörigen mitzuteilen.

Weiterführende Fragen

Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod nicht spenden möchte?
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