Answer
Grundsätzlich muss man nichts tun. Ohne Widerspruch können die Ärztinnen und Ärzte unter der Widerspruchslösung davon ausgehen, dass eine Person nach dem Tod Organe und Gewebe spenden wollte. Allerdings lohnt es sich, auch ein Ja zur Spende festzuhalten, etwa im Register, und seine Absicht den Angehörigen mitzuteilen.