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Wird unter der Widerspruchsregelung jede verstorbene Person zur Organspenderin oder zum Organspender?

Antwort

Nein, wenn eine Person zu Lebzeiten ihren Widerspruch festgehalten hat, dann dürfen nach dem Tod keine Organe oder Gewebe entnommen werden.
Zudem bleiben die medizinischen Voraussetzungen für eine Spende auch bei einem Systemwechsel gleich wie heute: Organe spenden können nur jene Personen, die auf der Intensivstation eines Spitals infolge einer schweren Hirnschädigung oder eines anhaltenden Kreislauf-Stillstands versterben. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Weiterführende Fragen

Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod nicht spenden möchte?
Wie geht man unter der Widerspruchsregelung vor, wenn man nach dem Tod spenden möchte?
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