Antwort
Ja. Wenn eine Finanzhilfe von einem Kanton oder einem Versicherer beantragt wird, gilt folgende Regel: «Falls einem Kanton oder einem Versicherer eine Finanzhilfe zugesprochen wird, schliesst die EQK mit dem Kanton bzw. mit dem Versicherer eine Vereinbarung ab, in der festgehalten wird, dass der Teil der Kosten, der ihn direkt betrifft, nicht durch die Finanzhilfe finanziert wird. Die Finanzhilfe deckt nur einen Teil der Kosten der beteiligten Leistungserbringer, der involvierten wissenschaftlichen Institute oder anderer Partner.»