Answer
Ja. Wenn eine Finanzhilfe von einem Kanton oder einem Versicherer beantragt wird, gilt folgende
Regel: «Falls einem Kanton oder einem Versicherer eine Finanzhilfe zugesprochen
wird, schliesst die EQK mit dem Kanton bzw. mit dem Versicherer eine Vereinbarung ab, in der
festgehalten wird, dass der Teil der Kosten, der ihn direkt betrifft, nicht durch die Finanzhilfe finanziert
wird. Die Finanzhilfe deckt nur einen Teil der Kosten der beteiligten Leistungserbringer,
der involvierten wissenschaftlichen Institute oder anderer Partner.»