Mit der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes wird zum Beispiel sichergestellt, dass der Bund weiterhin neue Medikamente für die Behandlung von Personen mit hohem Risiko für eine schwere Erkrankung zur Verfügung stellen könnte, bevor das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist. Auch kann das Programm weitergeführt werden, mit dem in der Schweiz ansässige Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln finanziell gefördert werden können. Der Bund kann weiterhin das Zertifikatssystem betreiben, mit dem die Kantone Covid-Zertifikate ausstellen können, insbesondere falls diese im internationalen Reiseverkehr erforderlich sind. Eine begrenzte Anzahl von Ländern verlangt immer noch einen Nachweis einer Impfung oder eines Tests als Voraussetzung für die Einreise. Es ist deshalb für die Menschen und die Unternehmen wichtig, im Reiseverkehr nötigenfalls ein sicheres, international anerkanntes Zertifikat einsetzen zu können.
Wenn die Verlängerung des Gesetzes am 18.6. an der Urne abgelehnt wird, treten die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die erwähnten Massnahmen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft.