Antwort
Bei diesem und anderen Grenzfällen ist zu beachten, dass es bei der Anwendung des Vorsorgerasters nicht um die genaue Definition von "nano" geht, sondern vielmehr darum herauszufinden, ob möglicherweise ein nanospezifischer Handlungsbedarf vorliegt. In diesem Sinne ist im Zweifelsfall die Anwendung des Vorsorgerasters auf ein Riesenmolekül oder Agglomerate von Einzelmolekülen nicht verkehrt.