1. Müssen Eingriffe, die in der Liste in Anhang 1a KLV aufgeführt sind, ausschliesslich ambulant durchgeführt werden?
Nein. Grundsätzlich werden zwar Eingriffe, die in Anhang 1a KLV aufgeführt sind, nur dann durch die OKP vergütet, wenn sie ambulant durchgeführt werden. Allerdings ist die Vergütung einer stationären Durchführung dieser Eingriffe auch möglich, wenn besondere Umstände dies erfordern.