Der überwiegende Teil der Fortbildungen kann von den medizinischen Betrieben selbst organisiert und durchgeführt werden. Sie benötigen dafür keine Anerkennung ihrer Fortbildungsveranstaltungen durch die Aufsichtsbehörde (BAG).
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen durch das BAG erforderlich ist: Bei Personen, welche die Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige (SV) bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential wahrnehmen, wird eine vom BAG anerkannte Fortbildung gefordert.
In der folgenden Tabelle wird aufgeführt, welche Berufsgruppen eine vom BAG anerkannte Fortbildung absolvieren müssen. 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer.
Berufsgruppe | Fortbildung alle 5 Jahre |
---|---|
Nuklearmediziner/-in mit SV-Funktion in der Nuklearmedizin | 8 UE |
Medizinphysiker/-in | 8 UE |
Radiopharmazeut/in mit SV-Funktion | 16 UE |
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin mit SV-Funktion | 16 UE |
Veterinärmediziner/-in mit SV-Funktion im Arbeitsbereich B/C | 16 UE |
Strahlenschutz-Sachverständige im Arbeitsbereich B/C | 16 UE |
Die Liste der Fortbildungsinstitute, welche vom BAG anerkannte Fortbildungen anbieten, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bag.admin.ch/fortbildung-im-strahlenschutz.