Die Wahl der Form einer Fortbildung ist dem Betrieb selber überlassen. Das bedeutet, dass eine Fortbildung nicht zwingend in einer Aus- oder Fortbildungsinstitution absolviert werden muss. Auch interne Veranstaltungen, zum Beispiel durch den Einbezug einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers oder Konferenzen und Seminare, in denen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird, können an die Fortbildungspflicht angerechnet werden.
Einige Beispiele möglicher Fortbildungen sind:
- Betriebsinterne Fortbildung;
- Praktische Fortbildungen;
- Kurs in Strahlenschutzschule;
- Konferenz / Seminar mit Strahlenschutzinhalten;
- Fortbildung innerhalb Fachgesellschaft.
Da Strahlenschutz vor allem im praktischen Bereich stattfindet und nicht nur theoretisch umgesetzt werden kann, empfiehlt das BAG, die Fortbildungen praktisch und praxisnah zu gestalten.
Ein Teil der Fortbildung kann mit Hilfe von E-Learning, Tutorials und/oder Videos absolviert werden. Ein gut aufgebautes E-Learning-Tool ermöglicht aktives Durcharbeiten von theoretischen Lerninhalten (Wiederholen von Gelerntem) und kann somit als Ergänzung und Unterstützung zu einer praktischen Fortbildung eingesetzt werden.