Answer
Die Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» ist eine zusätzliche Ausbildung im Strahlenschutz. Nach erfolgreichem Abschluss sind zusätzliche Kompetenzen im Strahlenschutz erworben worden. Aus diesem Grund kann die Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» nicht als Fortbildung deklariert werden. Die Fortbildung im Strahlenschutz muss jedoch erst 5 Jahre nach dem Datum der Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» absolviert werden.