Antwort
Die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Organe basiert auf gesetzlichen Regeln, die im Transplantationsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen festgehalten sind.
Die Rangfolge unter allen möglichen Empfängerinnen und Empfängern in der Warteliste erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- medizinische Dringlichkeit
- medizinischer Nutzen
- Wartezeit
Bei der Zuteilung wird zudem angestrebt, dass Menschen, die aus physiologischen Gründen (z. B. wegen einer seltenen Blutgruppe) sehr lange auf ein Organ warten müssten, die gleichen Chancen haben wie die anderen Personen auf der Warteliste.