Antwort
Bevor einer verstorbenen Person Organe oder Gewebe entnommen werden können, muss ihr Tod zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation nach dem Vier-Augen-Prinzip bestätigen, dass die Funktionen des Hirns und des Hirnstamms endgültig ausgefallen sind (man spricht auch von der Hirntod-Diagnostik). Die Untersuchungen und Tests müssen gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) durchgeführt werden. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Tod nachweisen, dürfen nicht zu den medizinischen Teams gehören, welche die Organe entnehmen oder die Transplantationen durchführen. Weitere Informationen: Nachweis des Todes in der Transplantationsmedizin.